
Titelbild: KI-generiert
Das Wichtigste in Kürze |
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✓ Patientinnen und Patienten finden Praxen über Google, Terminportale und Bewertungen zugleich. Die Praxiswebsite ist oft nicht der erste Kontakt, entscheidet aber oft, ob jemand bucht oder weitersucht. |
✓ Bei Gesundheitsthemen legt Google strengere Maßstäbe an. Patienteninformationen brauchen einen erkennbaren ärztlichen Autor, ein Datum und Aussagen, die dem fachlichen Konsens entsprechen. |
✓ Berufsordnung und Heilmittelwerbegesetz erlauben sachliche Information und verbieten unter anderem anpreisende Werbung und den Eindruck eines sicheren Behandlungserfolgs. Das gilt auch für Texte, die eine Agentur für Sie schreibt. |
✓ Nicht jede Praxis braucht mehr Patienten. SEO kann auch das Telefon entlasten, einen Schwerpunkt sichtbar machen oder bei der Suche nach Personal und ärztlicher Verstärkung helfen. |
Ein Läufer spürt seit Wochen ein Ziehen im Knie. Am Sonntagabend sucht er nach „Knieschmerzen beim Joggen“, liest zwei Ratgeber und tippt dann „Orthopäde“ und den Namen seiner Stadt ein. Er sieht eine Karte mit Sternen, Einträge auf Terminportalen und einige Praxiswebsites. Wo er am Montag bucht, entscheidet sich in diesen Minuten. SEO für Ärzte sorgt dafür, dass Ihre Praxis dabei auftaucht: mit Seiten, die sein Anliegen ernst nehmen, einem gepflegten Google-Profil und Bewertungen, die ehrlich zustande kommen.
Das Beispiel ist frei erfunden. Wir zeigen, wie Patienten heute eine Praxis finden, welches Ziel SEO für Ihre Praxis haben sollte, warum Google Gesundheitsseiten strenger prüft und was Berufsordnung und Heilmittelwerbegesetz für Ihre Website bedeuten. Wie Ihre Praxis in ChatGPT und anderen KI-Antworten vorkommt, behandeln wir auf einer eigenen Seite. Stand: 4. Oktober 2026.
Wie finden Patienten heute eine Arztpraxis?
Über mehrere Wege zugleich: Suchmaschine, Terminportal, Bewertungen und die Praxiswebsite. Wie viele Menschen ihren Arzt gezielt über Google suchen, hat in Deutschland bisher niemand repräsentativ gemessen. Belegt ist aber, was rund um diese Suche passiert.
Gebucht wird zunehmend online, und zwar meist über Portale. 64 Prozent der Deutschen haben schon einmal einen Arzttermin online vereinbart, 2023 waren es 36 Prozent. 58 Prozent der Befragten buchten über Portale wie Doctolib, Jameda oder Clickdoc, 25 Prozent über die Website einer Praxis oder Einrichtung (Quelle: Bitkom Research, 2025; 1.145 Befragte ab 16 Jahren, Mehrfachnennungen möglich).
Die Website verliert dadurch nicht an Gewicht, sie bekommt eine andere Rolle. Wer auf einem Portal zwei Praxen vergleicht, will oft noch wissen, ob die Praxis sein Anliegen behandelt, wie man hinkommt und ob sie neue Patienten aufnimmt. Hinzu kommt, dass Informationen im Netz vor und nach dem Termin gelesen werden. Wer sich online über Gesundheit informierte, tat das in einer älteren Befragung zu 58 Prozent vor und zu 62 Prozent nach einem Arztbesuch (Quelle: Bertelsmann Stiftung, 2018; Erhebung von 2017).
Typische Suchen lassen sich vier Anlässen zuordnen. Die Beispiele sind ausgedacht und keine gemessenen Suchvolumen:
Anlass | So wird gesucht (Beispiele) | Welche Seite antwortet |
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Beschwerde | „Knieschmerzen beim Treppensteigen“, „Ausschlag nach dem Urlaub“ | Patienteninformation zum Thema, mit ärztlichem Autor und Datum |
Fachrichtung und Ort | „Hautarzt Bonn“, „Kinderarzt Frechen neue Patienten“ | Startseite, Google-Profil, Portaleinträge |
Leistung | „Darmspiegelung Vorbereitung“, „Reiseimpfung Köln“ | Eine eigene Seite je Leistung |
Organisatorisches | „Hausarzt Sprechstunde ohne Termin“, „Praxis barrierefrei“ | Seite zu Ablauf, Anfahrt und Sprechzeiten |
Was soll SEO für Ihre Praxis leisten?
Das hängt davon ab, was Ihrer Praxis fehlt, und das sind nicht immer neue Patienten. Eine ausgelastete Hausarztpraxis braucht keine zusätzlichen Anrufe. Ihr helfen eher Seiten, die Fragen beantworten, bevor das Telefon klingelt.
Ziel | Woran Sie die Wirkung erkennen | Welche Seiten tragen |
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Schwerpunkt sichtbar machen | Anfragen und Buchungen zu genau dieser Leistung | Leistungsseite mit Ablauf, Voraussetzungen und Kostenträger |
Telefon und Empfang entlasten | Weniger Rückfragen zu Rezepten, Überweisungen, Vorbereitung | Seiten zu Abläufen, Sprechzeiten, Vorbereitung auf Untersuchungen |
Fachpersonal gewinnen | Bewerbungen von Medizinischen Fachangestellten | Karriereseite mit eigener Seite je Stelle |
Ärztliche Verstärkung oder Nachfolge | Kontakte von Ärztinnen und Ärzten | Seite zur Praxis, zum Team und zu den Arbeitsbedingungen |
Die letzte Zeile wird oft vergessen. Zum Jahresende 2025 waren 446.120 Ärztinnen und Ärzte berufstätig, 23,4 Prozent davon 60 Jahre oder älter (Quelle: Bundesärztekammer, Ärztestatistik 2025). Wer in den nächsten Jahren eine Nachfolge oder eine angestellte Kollegin sucht, profitiert von einer Website, die Praxis, Team und Arbeitsweise ehrlich zeigt.
Ohne festgelegtes Ziel misst man am Ende Besucherzahlen. Die steigen mit allgemeinen Gesundheitsthemen schnell, bringen einer Praxis in einer Kleinstadt aber selten etwas. Aus unserer Sicht gehört das Ziel deshalb an den Anfang jeder Zusammenarbeit, noch vor die erste Keyword-Liste.
Wie Sie Medizinische Fachangestellte und ärztliche Verstärkung über Google erreichen, zeigt unser Beitrag SEO für Recruiting.

Warum prüft Google Gesundheitsseiten strenger?
Weil fehlerhafte Gesundheitsinformationen Menschen schaden können. Google gewichtet bei solchen Themen Erfahrung, Expertise und Vertrauen deshalb stärker als bei einem Kochrezept oder einer Reiseroute.
Wörtlich schreibt Google, die eigenen Systeme gewichten Inhalte „nochmal stärker“, die sich durch einen hohen Grad von E-E-A-T bei Themen wie Gesundheit auszeichnen (Quelle: Google Search Central, 2025). E-E-A-T steht für Erfahrung, Expertise, Autorität und Vertrauenswürdigkeit. Die englische Fassung derselben Seite, Stand Oktober 2026, enthält einen zusätzlichen Absatz: Bei solchen Themen müssen Inhalte hochgradig korrekt sein und dem etablierten Expertenkonsens entsprechen (Quelle: Google Search Central, englische Fassung, 2026). In der deutschen Fassung fehlt er noch.
Wer Ruf und Fachkunde beurteilt, sagt Google ebenfalls. In den Richtlinien für seine Qualitätsprüfer steht, dass bei solchen Themen das Urteil von Fachleuten zählt und Empfehlungen von Fachgesellschaften ein starkes Zeichen für einen guten Ruf sind. Vertrauen gilt dort als wichtigster Teil von E-E-A-T (Quelle: Google Search Quality Rater Guidelines, 2025). Die Prüfer steuern das Ranking nicht direkt, ihre Maßstäbe zeigen aber, worauf Google achtet.
Für Ihre Website folgt daraus wenig Spektakuläres, aber viel Handwerk:
Jede Patienteninformation nennt die verantwortliche Ärztin oder den verantwortlichen Arzt, die Facharztbezeichnung und das Datum der letzten Prüfung.
Arztprofile zeigen Weiterbildung, Tätigkeitsschwerpunkte und Mitgliedschaften in Fachgesellschaften.
Aussagen bleiben im Rahmen dessen, was fachlich gesichert ist. Neue oder umstrittene Verfahren werden als solche beschrieben.
Texte aus dem Baukasten des Website-Anbieters, die viele andere Praxen wortgleich nutzen, fliegen raus.
Diese Anforderungen decken sich weitgehend mit dem Berufsrecht. Sachlich, belegbar und ohne Übertreibung ist bei Google und bei der Ärztekammer dieselbe Richtung.
Was gilt für Google-Profil, Portale und Bewertungen?
Für Praxen gelten bei Google eigene Regeln: Ärztinnen und Ärzte dürfen ein persönliches Profil führen, die Praxis sollte bei mehreren Ärzten zusätzlich ein eigenes haben.
Google zählt Ärzte und Zahnärzte zu den „unabhängigen Fachkräften“. Sie dürfen ein eigenes Unternehmensprofil anlegen, wenn sie am Standort für Patienten erreichbar sind. Mehrere Profile für verschiedene Fachgebiete erlaubt Google nicht (Quelle: Google-Richtlinien für Unternehmensprofile, 2026). In einer Gemeinschaftspraxis ergibt das ein Profil für die Praxis und je eines für die Ärzte, die das wollen, mit identischer Adresse und abgestimmten Kategorien. Wie Google lokale Ergebnisse grundsätzlich auswählt, beschreibt unsere Seite zur Local SEO Agentur.
Aus Bewertungsportalen kommen Sie in der Regel nicht heraus. Ärztinnen und Ärzte müssen es nach dem Bundesgerichtshof grundsätzlich hinnehmen, in einem Bewertungsportal geführt und bewertet zu werden (Quelle: BGH, Urteile vom 12.10.2021). 2018 hatte der BGH einer Ärztin die Löschung zugesprochen, weil das Portal damals zahlende Ärzte verdeckt bevorzugte und so seine Rolle als neutraler Informationsmittler verließ (Quelle: BGH, Urteil vom 20.02.2018). Ein gepflegtes Profil ist deshalb meist klüger als ein verwaistes.
Bewertungen werden gelesen, aber nicht blind geglaubt. 55 Prozent der Internetnutzer lesen vor der Wahl einer Arztpraxis oder Einrichtung zumindest hin und wieder Online-Bewertungen. Bei 57 Prozent dieser Leser haben sie für die Arztwahl große Bedeutung. Zugleich vertrauen 42 Prozent der Internetnutzer solchen Bewertungen grundsätzlich nicht (Quelle: Bitkom Research, 2023; 1.144 Befragte ab 16 Jahren).
Um Bewertungen bitten dürfen Sie, belohnen nicht. Google untersagt Anreize wie Rabatte oder kostenlose Leistungen, das Verhindern negativer Rezensionen und das gezielte Ansprechen nur zufriedener Patienten (Quelle: Google-Richtlinie für Beiträge auf Maps, 2026). Gefälschte Bewertungen zu beauftragen ist nach dem UWG, Anhang Nr. 23c stets unzulässig. Für Praxen kommt das Zuwendungsverbot in § 7 HWG hinzu, das Werbegaben bis auf geringwertige Ausnahmen untersagt. Zeigen Sie Bewertungen auf der eigenen Website, müssen Sie angeben, ob und wie Sie ihre Echtheit prüfen (§ 5b Abs. 3 UWG). Antworten Sie auf Rezensionen nie mit Details zur Behandlung, auch nicht bei Kritik.

Was dürfen Sie auf Ihrer Praxiswebsite schreiben?
Sachliche, berufsbezogene Informationen sind erlaubt, anpreisende, irreführende und vergleichende Werbung nicht. So steht es in § 27 der Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä), Fassung 2026. Verbindlich ist die Berufsordnung Ihrer Landesärztekammer, die auf diesem Muster beruht.
Werben Sie mit Behandlungen, gilt zusätzlich das Heilmittelwerbegesetz, soweit es um das Erkennen, Beseitigen oder Lindern von Krankheiten geht (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 HWG). Irreführend ist danach unter anderem der Eindruck, ein Erfolg sei sicher zu erwarten (§ 3 HWG). Typische Formulierungen und ihr Risiko:
Formulierung (Beispiel) | Warum sie heikel ist | Sachliche Alternative |
|---|---|---|
„In drei Wochen wieder schmerzfrei“ | Eindruck eines sicheren Erfolgs (§ 3 HWG) | Ablauf, übliche Dauer und mögliche Risiken erklären |
„Ihre erste Adresse für Rückengesundheit“ | Anpreisend und vergleichend (§ 27 Abs. 3 MBO-Ä) | Schwerpunkte und Qualifikation nennen |
„Tätigkeitsschwerpunkt Ultraschall“, obwohl Sie selten schallen | Tätigkeitsschwerpunkte nur bei mehr als gelegentlicher Tätigkeit (§ 27 Abs. 5 MBO-Ä) | Nur nennen, was Sie regelmäßig tun |
Patientenstimme „Endlich geheilt“ | Kann irreführend sein (§ 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 HWG) | Echte Bewertungen mit Hinweis zur Echtheitsprüfung |
Patientenstimmen sind nicht pauschal verboten. Das HWG untersagt Äußerungen Dritter nur, wenn sie missbräuchlich, abstoßend oder irreführend sind (§ 11 Abs. 1 HWG). Ein ausdrückliches Verbot von Vorher-nachher-Bildern enthält das Gesetz nur für Schönheitsoperationen ohne medizinische Notwendigkeit. Wir bauen Praxisseiten trotzdem nicht auf solchen Vergleichen auf, weil sie schnell den Eindruck eines sicheren Ergebnisses erwecken.
Das Internet ist dabei kein Sonderfall. Das Bundesverfassungsgericht hat schon 2003 festgehalten, dass das Medium Internet keine engeren Grenzen für die Außendarstellung rechtfertigt. Eine Homepage dränge sich nicht auf, sondern werde von Patienten aktiv aufgerufen (Quelle: BVerfG, Beschluss vom 26.08.2003).
Zwei Punkte betreffen jede Agentur direkt. Ärzte dürfen berufswidrige Werbung durch andere weder veranlassen noch dulden (§ 27 Abs. 3 MBO-Ä), und ins Impressum gehören Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung samt Staat der Verleihung und die berufsrechtlichen Regelungen (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG). Eine Übersicht nach Themen bis hin zu Bildern und Videosprechstunde finden Sie auf unserer Seite GEO für das Gesundheitswesen. Dies ist keine Rechtsberatung. Im Einzelfall zählen der aktuelle Wortlaut von HWG und Landesberufsordnung, verbindliche Auskunft gibt Ihre Ärztekammer.
Woran erkennen Sie, dass Ihre Praxiswebsite Patienten verliert?
An Leistungen ohne Erklärung, widersprüchlichen Angaben und einer Website, die auf dem Smartphone hakt. Diese Muster finden sich auf vielen Praxisseiten:
Eine Stichwortliste statt Leistungsseiten. „Sonographie, Check-up, Impfungen“ beantwortet keine Frage, die ein Patient stellt.
Widersprüche: andere Sprechzeiten auf der Website als im Google-Profil, ein Arzt, der längst gegangen ist, auf dem Portal noch gelistet.
Patienteninformationen ohne Autor und Datum, teils auf einem Stand von vor Jahren.
Der Weg zum Termin ist versteckt, etwa ein Buchungslink im Kleingedruckten oder nur eine Telefonnummer ohne Zeiten.
Wichtige Informationen nur als PDF, keine Karriereseite, lange Ladezeiten auf dem Handy.
Dieselbe Arbeit trägt auch in KI-Antworten. 45 Prozent der Deutschen haben KI-Chatbots schon zu Symptomen oder Gesundheitsthemen befragt (Quelle: Bitkom Research, 2025). Für die KI-Funktionen der Google Suche schreibt Google, dass Optimierung für generative KI weiterhin SEO ist (Quelle: Google Search Central, 2026). Welche Portale und Verzeichnisse ChatGPT und andere Systeme zusätzlich heranziehen, beschreiben wir unter GEO für das Gesundheitswesen.
Bei der Wahl einer Agentur helfen drei Fragen. Spricht sie Berufsordnung und HWG von sich aus an? Fragt sie nach dem Ziel Ihrer Praxis, bevor sie Themen vorschlägt? Und sagt sie offen, dass niemand eine Platzierung auf Platz eins garantieren kann (Quelle: Google Search Central, 2026)? Wer stattdessen Bewertungspakete oder Suchbegriffe im Profilnamen anbietet, gefährdet Ihr Profil.
Wir arbeiten mit Praxen in einer festen Reihenfolge. Jede Betreuung beginnt mit unserem Audit: Ziel klären, Nachfrage in Ihrer Region prüfen, Technik und Profile durchsehen. Danach folgen Leistungsseiten, Arztprofile und Patienteninformationen, und kein medizinischer Text geht ohne ärztliche Freigabe online. Den Ablauf beschreibt unsere Seite zur SEO-Betreuung, weitere Berufsgruppen finden Sie unter SEO für Branchen.

FAQ: SEO für Ärzte
Ist SEO für Arztpraxen berufsrechtlich erlaubt? Ja. Sachliche, berufsbezogene Information erlaubt die Musterberufsordnung ausdrücklich, und das Bundesverfassungsgericht sieht im Internet keinen Grund für strengere Grenzen. Tabu bleiben anpreisende, irreführende und vergleichende Werbung. Dies ist keine Rechtsberatung.
Darf jede Ärztin unserer Gemeinschaftspraxis ein eigenes Google-Profil haben? Ja, wenn sie am Standort für Patienten erreichbar ist. Google erlaubt Ärzten als unabhängigen Fachkräften ein eigenes Profil, die Praxis sollte zusätzlich eines führen. Mehrere Profile einer Person für verschiedene Fachgebiete sind nicht erlaubt.
Können wir unser Profil auf einem Bewertungsportal löschen lassen? In der Regel nicht. Nach dem BGH müssen Ärzte grundsätzlich hinnehmen, in Portalen geführt und bewertet zu werden. Die Ausnahme von 2018 betraf ein Portal, das zahlende Ärzte verdeckt bevorzugte.
Dürfen wir Patienten um Google-Bewertungen bitten? Ja, solange Sie alle Patienten auf dieselbe Weise fragen und nichts dafür geben. Rabatte, kleine Geschenke oder das gezielte Ansprechen nur zufriedener Patienten verbietet Google. Für Praxen kommt das Zuwendungsverbot des HWG hinzu.
Lohnt sich SEO für eine ausgelastete Praxis? Manchmal. Wenn Sie einen Schwerpunkt ausbauen, das Telefon entlasten oder Personal gewinnen wollen, hat SEO ein klares Ziel. Wenn Praxis und Team so bleiben sollen, wie sie sind, brauchen Sie uns nicht.
Wer schreibt die medizinischen Texte? Wir schreiben auf Grundlage Ihres Fachwissens, etwa aus kurzen Gesprächen und vorhandenen Patienteninformationen. Jeder Text trägt den Namen der verantwortlichen Ärztin oder des verantwortlichen Arztes und geht erst nach deren Freigabe online.
SEO für Ärzte heißt: das Ziel der Praxis klären, Leistungen sachlich erklären, Profile und Bewertungen sauber führen und jede Aussage im Rahmen von Berufsordnung und HWG halten. Sie möchten wissen, wo Ihre Praxis bei Google heute Patienten oder Bewerber verliert? Dann sprechen Sie mit uns.

